Gemeinsam
Leben - Gemeinsam Lernen
Selbstbestimmung in allen Lebensbereichen
Seit der Änderung des Artikels 3 des Grundgesetzes im Jahre 1994, in dem steht, dass "niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" darf, hat sich die rechtliche Situation bezüglich der Integration beeinträchtigter Menschen weiter verbessert, z.B. durch das „Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen“ vom 04.12.2002. Auch in seiner Regierungserklärung vom 30. Mai 2006 bekräftigt der Ministerpräsident Kurt Beck des Landes Rheinland-Pfalz, dass „...uns die integrative Bildung und Betreuung in Kindertagesstätten und die integrative Schulbesuche ganz besonders wichtig sind. Schwerpunktschulen und Einzelintegration in den Regelschulen werden wir weiter ausbauen...“. Auch sollen nach dem Willen der Landesregierung die Übergänge Schule-Beruf flächendeckend gestaltet werden. Trotz aller rechtlichen Verbesserungen und aller politischen Absichtserklärungen stehen der Umsetzung der Integration behinderter Menschen in vielen gesellschaftlichen Bereichen immer noch große Hindernisse im Weg. Hinsichtlich der Betreuung in Kindertagesstätten und der integrativen Beschulung in allgemeinbildenden Schulen werden Eltern noch immer schlecht von den zuständigen Behörden informiert und nicht über ihre Rechte aufgeklärt. Integrative Kindertagesstätten und Schwerpunktschulen stehen nicht in ausreichendem Maße zu Verfügung. Ebenso große Hürden gibt es beim Einstieg behinderter Jugendlicher in eine berufliche Ausbildung bzw. in den ersten Arbeitsmarkt. Positive Erfahrungen wie z.B. durch das Job-Coaching werden nicht in verbindliche Maßnahmen für alle Betroffenen umgesetzt.